Sozialwissenschaftliche Fakultät
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Frauenbeauftragte

Die Aufgaben der Frauenbeauftragten bestehen nach dem Bayerischen Hochschulgesetz darin, Nachteile für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studentinnen zu vermeiden. Darüber hinaus unterstützen die Frauenbeauftragten die Universität in Hinblick darauf, Gleichstellung zu fördern und bestehende Ungleichheiten zu beseitigen. Die Frauenbeauftragten der Fakultäten sind stimmberechtigt in verschiedenen Gremien, u.a. in Berufungskommissionen, dem Fakultätsrat oder im Fakultätsvorstand und vertreten dort die Interessen von Wissenschaftlerinnen und Studentinnen. Neben der Gremienarbeit gehört zum Aufgabenfeld der Fakultätsfrauenbeauftragten aber ebenso die Beratung – nicht nur in Hinblick auf Gleichstellungsfragen, sondern auch für Studien- und Karriereplanung, Vereinbarkeit von Familie und Wissenschaft, Fördermöglichkeiten oder bei sexueller Diskriminierung und Belästigung.

Frauenbeauftragte der sozialwissenschaftlichen Fakultät

Stellvertreterinnen & Stellvertreter

Kontakt

Die Frauenbeauftragte sowie die Ansprechpartner/innen an den einzelnen Instituten können Sie gerne direkt ansprechen (s. oben) oder über die folgenden E-Mail-Adressen:

Die Fragenbeauftragte weist auf folgendes externes Angebot hin: Gesprächsgruppe für Frauen, die sexuelle bzw. sexualisierte Gewalt erlebt haben (PDF).